Studium

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Für die ordentlichen Studenten und die Teilnehmer des Pastoralen Lehrgangs Theologie auf dem Dritten Bildungsweg des Leopoldinum gelten die entsprechenden Bestimmungen der Studienordnung der Hochschule Heiligenkreuz und des Leopoldinum.

  1. An der Hochschule in Heiligenkreuz ist der Besuch der Vorlesungen verpflichtend. Wenn ein entsprechender Grund eine Befreiung davon notwendig macht, informiert der Student den Direktor. Dieser unterschreibt das Gesuch des Studenten an den Rektor der Hochschule um Befreiung von der Vorlesungspflicht.
  2. Es wird erwartet, dass sich die Studenten die Zeit zum Studium gewissenhaft und verantwortungsvoll einteilen und nutzen. Um ein ungestörtes Studium zu ermöglichen, hat jeder Student auf eine ruhige Atmosphäre im Hause zu achten. Das Fernsehen ist bis 23.00 Uhr möglich. Durch übermäßiges Fernsehen verliert der Student die Zeit, die er für die Pflege des geistlichen Lebens und das Studium braucht.
  3. Zu Beginn und gegen Ende des Semesters führt jeder Student mit dem Direktor ein Studiengespräch. Der Student gibt dabei einen Überblick über den Stand seiner Studien und nennt die ausstehenden Prüfungen und Seminararbeiten. Er zeigt auf, wann die Ablegung der Examen und die Fertigstellung der Seminar- bzw. Abschlussarbeiten geplant sind. Alle Studenten führen die Listen des Studiennachweises. Am Ende der regulären Prüfungszeit der Semester übergibt der Student den Studiennachweis unaufgefordert dem Direktor.