Der Seminarsprecher und sein Stellvertreter

  1. Die Seminarsprecher leisten einen wichtigen Beitrag für das Leben im Leopoldinum. Sie tragen bei zu einem fruchtbaren Dialog unter den Studenten einerseits und zwischen der Studentenschaft und der Leitung des Leopoldinum andererseits. Sie vertreten als Sprecher der Mitstudenten deren Anliegen gegenüber der Vorstehung des Priesterseminars, unbeschadet der Tatsache, dass sich die Studenten mit ihren Fragen unmittelbar an diese wenden können. Die Seminarsprecher sind aber auch die Ansprechpartner für die Vorstehung in Fragen der Organisation und Gestaltung des Seminarlebens im Leopoldinum.
  2. Die Wahl der Seminarsprecher geschieht nach den Bestimmungen der Lebensordnung des Leopoldinum. Sie wird zu Beginn des jeweiligen Sommersemesters durchgeführt. Die Seminarsprecher werden für ein Jahr gewählt.
    • In den ersten Tagen des Sommersemesters werden die Studenten aufgefordert, einen schriftlichen Vorschlag von Kandidaten beim Direktor abzugeben. Drei Tage vor der Studentenversammlung, in der die Seminarsprecher gewählt werden, stellen der Direktor und der Studentensprecher die Liste der genannten Kandidaten fest. Der Direktor fragt die Vorgeschlagenen, ob sie sich der Wahl stellen wollen.
    • Die Studentenversammlung, in der die Seminarsprecher gewählt werden, muss in den ersten vier Wochen des Sommersemesters stattfinden. Sie muss eine Woche vorher per Anschlag am schwarzen Brett angekündigt werden. Die Wahl kann nur stattfinden, wenn mehr als die Hälfte der wahlberechtigten Studenten anwesend sind. Aktives Wahlrecht hat jeder Student des Leopoldinum, der beim Wahlvorgang in der Studentenversammlung anwesend ist. Bei der Wahl führt der amtierende Seminarsprecher oder sein Stellvertreter den Vorsitz. Es werden ein Schriftführer und zwei Wahlprüfer durch Handzeichen bestimmt. Die Wahl geschieht schriftlich.
    • Der Seminarsprecher und sein Stellvertreter werden in getrennten Abstimmungen ermittelt. Passives Stimmrecht haben alle Studenten des Leopoldinum. Es kann auch jemand gewählt werden, der nicht auf der Kandidatenliste steht. Wenn in den ersten drei Wahlgängen kein Kandidat die absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen kann, so findet zwischen den zwei Studenten, welche die relativ höchste Zahl der Stimmen erreicht haben, eine Stichwahl statt. Bei Stimmengleichheit in diesem Wahlgang gilt der als gewählt, der längere Zeit Student im Leopoldinum ist.
  3. Die Wahl des stellvertretenden Seminarsprechers geschieht unmittelbar anschließend an die Wahl des ersten Seminarsprechers.
  4. Mit der Bestätigung durch den Direktor sind die Gewählten in ihre Aufgabe eingesetzt.