Pflege des geistlichen Lebens

  1. Zu Beginn jedes Semesters werden die Termine für die Einkehrtage und das weitere Programm für Einübung und Pflege der Spiritualität festgelegt und bekannt gegeben.
  2. Die Studenten klären mit dem Regens ihrer Diözese oder dem Direktor ihrer Ordensgemeinschaft, wann und auf welche Weise sie die jährlichen Exerzitien machen. Für die Tage der geistlichen Erneuerung mit dem Seminar der zuständigen Diözese oder mit der eigenen Ordensgemeinschaft wird auch während der Vorlesungszeit die Erlaubnis zur Teilnahme gegeben.
  3. Zur priesterlichen Spiritualität gehört der regelmäßige Empfang des Bußsakramentes. Darüber hinaus ist der Student verpflichtet, einen geistlichen Begleiter zu haben, mit dem er mehrmals im Jahr über seine Berufung zum Priestertum und über alle prägende Vorgänge im persönlichen Leben spricht. Er muss dem Direktor über das Stattfinden der Begleitung Rechenschaft geben.
  4. Für die spirituelle Betreuung des einzelnen und für die Förderung des geistlichen Lebens in der Gemeinschaft ist der Spiritual in besonderer Weise verantwortlich. Er steht allen Studenten für die sakramentale Beichte und für die geistliche Führung zur Verfügung. Es wird den Studenten nahe gelegt, auch dann das persönliche Gespräch mit ihm zu führen, wenn sie einen anderen Beichtvater und geistlichen Begleiter haben.
  5. Die Hausgemeinschaft feiert täglich gemeinsam die heilige Eucharistie. Ebenso werden täglich zwei Horen des Stundengebetes der Kirche gemeinsam verrichtet. In der Grundordnung ist festgelegt, wann die Teilnahme daran freigestellt oder verpflichtend ist. Der treu verrichtete liturgische Dienst ist ein wichtiger Beitrag, den der einzelne für die Gemeinschaft leistet.
  6. Das Bibelgespräch ist ein Ausdruck des gemeinsamen Hörens auf das Wort Gottes und eine wirksame Form des Glaubensgespräches untereinander.
  7. Das Angebot des gemeinsam gebeteten Rosenkranzes und der Eucharistischen Anbetung sind für den Studenten eine gute Einübung in unverzichtbare Formen priesterlicher Frömmigkeit. Jeder Seminarist ist dazu verpflichtet, einmal in der Woche daran teilzunehmen.