Studium des Pastoralen Lehrganges der Theologie im Dritten Bildungsweg

  1. Der Lehrgang dauert in der Regel mit dem einjährigen Vorbereitungslehrgang sechs Jahre. Der zuständige Ordinarius des Seminaristen kann gewisse Bereiche des Lehrgangs regeln.
  2. Der Ordinarius entscheidet, ob ein Student den vollen Vorbereitungslehrgang oder Teile davon zu absolvieren hat oder ganz davon befreit wird. Latein muss in jedem Fall belegt und erfolgreich durch ein Examen abgeschlossen werden.
  3. Für den ersten und zweiten Studienabschnitt gilt, dass alle Studienfächer, die von der Studienordnung der Hochschule dafür vorgeschrieben sind, belegt und abgeprüft werden. Befreit werden kann von Griechisch.
  4. Wenn ein Student eine Vorbildung in einem Sachgebiet durch ein entsprechendes Zeugnis vorweisen kann, besteht die Möglichkeit der Anrechnung bzw. Befreiung.
  5. Wenn besondere Umstände vorliegen, kann der Ordinarius von einem Fach dispensieren. Dementsprechend verringert sich die Zahl der vorgeschriebenen Semesterwochenstunden.
  6. Die in den Punkten 11.2.-11.5. erlassenen Entscheide werden dem Rektor der Hochschule in Abschrift vorgelegt und in die Studienunterlagen der Hochschule eingetragen.
  7. Die Studenten haben die Praktika, die zu jeder pastoralen Ausbildung gehören, nach Anordnung ihres zuständigen Ordinarius zu leisten. Sie fertigen darüber einen schriftlichen Bericht an, den sie zusammen mit einem Zeugnis oder Gutachten jener Stelle, bei der das Praktikum absolviert wurde, beim Direktor vorlegen.
  8. Zu Beginn des vorletzten Studiensemesters hat der Student des Pastoralen Lehrgangs die Abschlussarbeit beim Direktor einzureichen. Sie wird einem qualifizierten Lehrenden der Hochschule zur Begutachtung und Bewertung vorgelegt.
  9. Zum Abschluss des Studiums findet für die Studenten des Pastoralen Lehrgangs eine kommissionelle Schlussprüfung über die wesentlichen Inhalte des Pastoralen Lehrganges statt.
  10. Das Abschlusszeugnis (Absolutorium) wird von der Philosophisch-Theologischen Hochschule Benedikt XVI. Heiligenkreuz ausgestellt. Es bestätigt den erfolgreichen Abschluss des Pastoralen Lehrgangs Theologie im Dritten Bildungsweg und ermöglicht den Eintritt in die abschließende pastorale Ausbildung in den Heimatdiözesen oder in den Ordensgemeinschaften, die den Weihen vorausgeht. Der eigentliche Abschluss des Philosophie- und Theologiestudiums als Voraussetzung für den Empfang der Diakonats- und Priesterweihe ist das Curaexamen in der zuständigen Diözese bzw. Ordensgemeinschaft im entsprechenden Herkunftsland.