Regelung konkreter Einzelfragen

  1. Monatliche Pensionszahlung: In den ersten beiden Wochen eines Monats ist das Monatsgeld einzuzahlen. Es ist für die acht Studienmonate zu entrichten.
  2. Hat man im Haus Schäden verursacht oder Beschädigungen von Gegenständen oder Einrichtung wahrgenommen, soll man dies dem dafür beauftragten Mitstudenten oder bei wichtigeren Fällen dem Direktor melden.
  3. Bei der Lüftung der Zimmer, beim Gebrauch des Warmwassers, des Lichtes und elektrischer Geräte ist Energiesparen angesagt.
  4. Das Rauchen ist nur im eigenen Zimmer und in den Turmzimmern des Neubaus erlaubt.
  5. Das Studienhaus hat eine eigene Telefonanlage mit der Grundnummer 2258-78080 und der folgenden eigenen Nummer. Für jedes Studentenzimmer steht ein Telefonapparat bereit, der auf Antrag des Studenten frei geschaltet wird. Die Nutzung des Telefonanschlusses für einen Internetzugang ist nicht gestattet. Jeder Student beteiligt sich anteilsmäßig an der Grundgebühr.