Errichtet durch die Österreichische Bischofskonferenz – in der Trägerschaft des Stiftes Heiligenkreuz
“Das Leopoldinum ist in der Nachfolge des Collegium Rudolphinum von der österreichischen Bischofskonferenz errichtet. Diese trägt dafür auch die letzte Verantwortung. Die Trägerschaft des Leopoldinum übernimmt das Zisterzienserstift Heiligenkreuz….Der jeweilige Abt von Heiligenkreuz als rechtmäßiger Vertreter des Zisterzienserstiftes übt alle Rechte aus, welche dem Träger des Leopoldinum zukommen.” (Aus dem Statut des Leopoldinum 2008).