Studienordnung des Leopoldinums

  1. Die Studenten des Leopoldinum besuchen die Vorlesungen an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Benedikt XVI. Heiligenkreuz. Die Zusammenarbeit zwischen beiden Instituten ist durch Vereinbarungen geregelt.
  2. Jeder Bewerber muss von einem zuständigen Ordinarius das Einverständnis zum Studium am Leopoldinum erhalten haben und damit als Diakonatsanwärter oder Priesterkandidat, Ordensmann oder Ordenskandidat angenommen worden sein.
  3. Folgende schulische bzw. berufliche Vorbildung wird vorausgesetzt:
    • Für das ordentliche Studium an der Hochschule das Zeugnis der Hochschulreife (Matura bzw. Abitur).
    • Die Ablegung der Studienberechtigungsprüfung. Die Zulassung dafür erfolgt an der Universität Wien. Bei folgenden Fächern muss die Prüfung an der Universität Wien abgelegt werden: Deutsch, Englisch, Wahlfach. Bei folgenden kann die Prüfung an der Hochschule Heiligenkreuz abgelegt werden: Latein, Griechisch.
    • Für das Studium im Pastoralen Lehrgang Theologie auf dem Dritten Bildungsweg ist das Zeugnis der Mittleren Reife vorgeschrieben, oder eine abgeschlossene Berufsausbildung mit Bewährung in Beruf und Leben. Dieser Lehrgang schließt nicht mit dem staatlich anerkannten Magistergrad ab, sondern mit einem kirchlichen Zeugnis (“Absolutorium”) der Hochschule Heiligenkreuz.
  4. Das erste Studienjahr gilt als Probezeit. Es dient der Prüfung, ob die grundsätzlichen Voraussetzungen für das Studium und den pastoralen Dienst gegeben sind. Nach dem zweiten Studienjahr wird endgültig entschieden, ob der Kandidat seine Studien fortsetzen kann.