- Monatliche Pensionszahlung: In den ersten beiden Wochen eines Monats ist das Monatsgeld einzuzahlen. Es ist für die acht Studienmonate zu entrichten.
- Hat man im Haus Schäden verursacht oder Beschädigungen von Gegenständen oder Einrichtung wahrgenommen, soll man dies dem dafür beauftragten Mitstudenten oder bei wichtigeren Fällen dem Direktor melden.
- Am Sonntagabend jeder Woche wird die Wäsche abgegeben. Jeder Student hat darauf zu achten, dass seine Wäsche gut unterscheidbar gezeichnet ist.
- Bei der Lüftung der Zimmer, beim Gebrauch des Warmwassers, des Lichtes und elektrischer Geräte ist Energiesparen angesagt.
- Das Rauchen ist nur im eigenen Zimmer und in den Turmzimmern des Neubaus erlaubt.
- Das Studienhaus hat eine eigene Telefonanlage mit der Grundnummer 2258-78080 und der folgenden eigenen Nummer. Für jedes Studentenzimmer steht ein Telefonapparat bereit, der auf Antrag des Studenten frei geschaltet wird. Die Nutzung des Telefonanschlusses für einen Internetzugang ist nicht gestattet. Jeder Student beteiligt sich anteilsmäßig an der Grundgebühr.
- Der Direktor benennt zwei Studenten als Verantwortliche für die technische Betreuung der Telefonanlage und für die Abrechnung der Gebühren im Turnus von zwei Monaten. Jeder Benutzer der Telefonanlage erhält eine schriftliche Rechnung, die unaufgefordert innerhalb einer Woche beglichen werden muss. Auf Wunsch kann eine detaillierte Auflistung der geführten Gespräche erstellt werden. Der Teilnehmer kann von dem mit der Betreuung der Anlage Beauftragten den Anschluss für einen genau umschriebenen Zeitraum sperren lassen. Für die Zeit, in der der Telefonanschluss freigeschaltet ist, kann das Leopoldinum keine Verantwortung für geführte Gespräche übernehmen. Das Risiko trägt der Benutzer. Man kann das Angebot von Privatanbietern nutzen und eine zusätzliche Vorwahlnummer verwenden. Eine Festanmeldung (Preselect) bei einem Privatanbieter ist nicht erlaubt. Wenn die Dienste eines Privatanbieters in Anspruch genommen werden, empfiehlt es sich, die Rechnungen in Zeiten längerer Abwesenheit vom Priesterseminar (Sommerferien) an die Heimatadresse nachsenden zu lassen. Der Teilnehmer an der Telefonanlage hat die Pflicht, rechtzeitig vor dem endgültigen Auszug aus dem Leopoldinum das Vertragsverhältnis mit einem Privatanbieter zu kündigen. Mit der Inanspruchnahme eines Anschlusses erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Bestimmungen einverstanden.
- An Sonntagen sowie an vorlesungsfreien kirchlichen Feiertagen ist es den Alumnen erlaubt Soutane bzw. Kolarhemd zu tragen, jedoch nur innerhalb der Gemeinde Heiligenkreuz.