- Die regelmäßige Mahlgemeinschaft ist ein wesentlicher und unverzichtbarer Bestandteil des gemeinschaftlichen Lebens im Leopoldinum. Die Lebensordnung unterscheidet zwischen den Mahlzeiten, die in der Gemeinschaft eingenommen werden und denen, für die das Essen zur freien Selbstbedienung bereitgestellt wird.
- Die Seminaristen erscheinen in gepflegter Kleidung zu Tisch (keine kurzen Hosen).
- Nur bei einem berechtigten Grund kann man sich von einer Mahlzeit austragen. Dies muss rechtzeitig geschehen, bevor der Küchendienst den Bestellzettel bei der Stiftsküche abgibt. Die Austragung ist verbindlich. Die Verpflichtung zum Küchendienst bleibt bei der Austragung bestehen.
- Die Küche und die Aufenthaltsräume stehen zur Bereitung von und zur Einnahme von Speisen zur Verfügung. Dies soll aber nicht geschehen, während der Küchen- Dienst oder die Frau Hausbesorgerin dort arbeiten. Die Küche und die Aufenthaltsräume müssen nach Gebrauch sauber aufgeräumt werden. Geschirr und Besteck dürfen nicht ins Zimmer mitgenommen werden.
- Das Bereiten von Kaffee in den Zimmern ist erlaubt. Das Kochen von anderen Speisen ist nicht gestattet.