Vierzehn Tage vor Vorlesungsschluss werden die Verpflichtungen zur Teilnahme an Punkten der Tagesordnung reduziert, damit der Student konzentrierter lernen kann. Der Beginn der so genannten Prüfungszeit wird vom Direktor festgelegt und in der Terminliste des Semesters bekannt gegeben; sie dauert bis zum Tag der Abreise. Es muss aber auch in dieser Zeit ein fruchtbares Miteinander in der Gemeinschaft erhalten bleiben. Das persönliche Gebet und die Schriftlesung dürfen nicht vernachlässigt werden. Die freie Wahl des Zeitpunktes und des Ortes für die Eucharistiefeier dispensiert nicht von der täglichen Mitfeier der Hl. Messe. Auch das Stundengebet soll jedem Studenten in dieser Zeit ein Anliegen sein. Es gelten folgende besondere Regelungen:
- Die Teilnahme an der Hl. Messe am Dienstag, Mittwoch und Freitag ist für alle verpflichtend, ebenso das Abendessen am Dienstag und Freitag.
- Die Zeit für das Frühstück ist täglich zwischen 07.00 und 09.00 Uhr.
- Die Sext und das anschließende Mittagessen sind an den Werktagen um 12.00 Uhr, an den Sonntagen um 11.30 Uhr. Die Teilnahme ist auch in der Prüfungszeit grundsätzlich verbindlich. Bei Vorliegen besonderer Umstände kann man sich im Einzelfall aus der Liste für die Mahlzeiten austragen.
- Der Küchendienst wird eingeteilt und ist verlässlich wahrzunehmen.
- Der liturgische Dienst ist bei allen Eucharistiefeiern wahrzunehmen. Es ist begrüßenswert, wenn auch für das Stundengebet Ministranten zur Verfügung stehen.
- Auch in der Prüfungszeit wird in der Katharinenkapelle die Hl. Messe täglich gefeiert und das Stundengebet der Kirche verrichtet. Studenten werden ermutigt dabei zu sein, so oft wie es ihnen möglich ist.