1. Die Studenten des Leopoldinum besuchen die Vorlesungen an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Benedikt
XVI. Heiligenkreuz. Die Zusammenarbeit zwischen beiden Instituten ist durch Vereinbarungen geregelt.
2. Jeder Bewerber muss von einem zuständigen Ordinarius das Einverständnis zum Studium am Leopoldinum erhalten haben und damit als Diakonatsanwärter oder Priesterkandidat, Ordensmann oder Ordenskandidat angenommen worden sein.
3. Folgende schulische bzw. berufliche Vorbildung wird vorausgesetzt:
4. Das erste Studienjahr gilt als Probezeit. Es dient der Prüfung, ob die grundsätzlichen Voraussetzungen für das Studium und den pastoralen Dienst gegeben sind. Nach dem zweiten Studienjahr wird endgültig entschieden, ob der Kandidat seine Studien fortsetzen kann.