Freizeit und Ferien

  1. Während der geregelten Semesterzeit gelten der Donnerstag und der Sonntag nach der Hl. Messe als freie Zeiten. Sonstige Ausgänge zwischendurch müssen so gelegt werden, dass man die verpflichtenden Termine wahrnehmen kann. Bei der Gestaltung der freien Zeit hat der Student die Situation seines Studiums zu bedenken. Er soll sich bemühen,  vor Mitternacht wieder im Seminar zu sein.
  2. Zu Beginn jedes Semesters legt der Direktor in Rücksprache mit den Studentensprechern die Termine für die freien Wochenenden fest. Sie beginnen jeweils am Freitag nach dem Mittagessen und enden am Sonntagabend.
  3. An kirchlich und staatlich gebotenen Feiertagen, sowie an den von der Hochschule gewährten freien Tagen haben die Studenten grundsätzlich frei. Es bleibt aber dem Direktor unbenommen, an diesen Tagen eine gemeinsame Eucharistiefeier oder ein anderes Programm vorzusehen.
  4. In kleinen Ferien (Allerheiligen, Pfingsten) und an den freien Wochenenden können Studenten auch im Hause bleiben. Sie bestellen in dieser Zeit das Essen, indem sie sich in die dafür bestimmte Liste rechtzeitig und verbindlich eintragen. Wer an diesen Tagen sich zum Essen angemeldet hat, übernimmt die Verpflichtung, seinen Beitrag zum Küchendienst zu leisten. Die Gottesdienstzeiten werden an diesen Tagen mit dem Direktor vereinbart.
  5. Wenn ein Student aus einem wichtigen Grund für mehr als einen Tag abreisen muss, hat er beim Direktor dafür einen schriftlichen Antrag mit Begründung einzureichen und die Zeit der Abwesenheit und den Aufenthaltsort anzugeben. Nach der Rückkehr meldet er sich beim Direktor zurück.
  6. Vor der Abreise in die großen Ferien ist das Zimmer ist soweit zu räumen, dass es für Exerzitiengäste, etc. vermietet werden kann.Der Aufenthalt ist im Priesterseminar in den großen Ferien, in den Weihnachts- und Osterferien nur mit ausdrücklicher Erlaubnis möglich. Die Umstände für eine solche Erlaubnis müssen besonders wichtig sein.